Häufige Fragen
Auf dieser Seite möchten wir die häufigsten Fragen zum Thema Kauf auf Rechnung beantworten. Die meisten Fragen sind nicht möbelspezifisch, sondern lassen sich auch auf andere Güter beziehen. Wir hoffen, mit unseren Antworten auch Ihre Frage beantwortet zu haben – sollte dies nicht der Fall sein, würden wir uns freuen, wenn Sie uns Ihre Frage per Email zukommen lassen. Wir hoffen, mit diesen Fragen und Antworten Ihren Möbelkauf auf Rechnung möglichst stressfrei und bequem zu gestalten.
Was ist ein Kauf auf Rechnung?
Ein Kauf auf Rechnung bedeutet, dass der Kunde etwas bestellt beziehungsweise kauft und anschließend die Ware erhält. In einem lokalen Geschäft wird die Ware in diesem Fall häufig direkt mitgegeben oder später an den Kunden versendet. Letzterer Fall trifft auf alle Bestellungen in Online-Shops zu. Der eigentliche Bezahlvorgang ist von der Übergabe der Produkte losgelöst: Mit der Ware erhält der Kunde eine Rechnung, die er in der angegebenen Zeit begleichen muss. Auf der Rechnung sind die Bankdaten des Anbieters aufgeführt, so dass man den Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer bequem überweisen kann.
Wann muss man beim Kauf auf Rechnung bezahlen?
Wie lange man Zeit hat, um beim Kauf auf Rechnung den Betrag zu bezahlen, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Hierbei spricht man von der Fälligkeit der Zahlung. Viele Online-Shops geben dem Kunden 14 Tage nach Erhalt der Ware Zeit, um die Rechnung zu begleichen. Aber natürlich sind auch kürzere (z. B. sieben Tage) oder längere Zeiträume (z. B. 30 Tage) denkbar. Bei einigen Anbietern, hängt die Zahlungsfrist davon ab, wie lange man den Kunden bereits kennt. Bei B2B Bestellungen (Geschäftskunden) ist bei einigen Anbietern auch die Aushandlung einer individuellen Zahlungsfrist möglich. Bitte beachten Sie, dass zum angegebenen Zahlungstermin das Geld auf dem Konto des Verkäufers eingegangen sein muss.
Warum ist kein Kauf auf Rechnung möglich?
Bei der Bezahlung einer Bestellung im Online-Shop kann es vorkommen, dass die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ nicht aufgeführt ist – obwohl der Shop diese grundsätzlich anbieten. Grundsätzlich sei angemerkt, dass kein Anbieter dazu verpflichtet ist, seinen Kunden die nachträgliche Bezahlung via Rechnung anzubieten. Wenn der Kauf auf Rechnung nicht möglich ist, kann das verschiedene Ursachen haben:
- Neukunde: Bestellt man beim Online-Shop das erste Mal, verwehren einige Anbieter die Bezahlung via Rechnung. Siehe hierzu auch Möbel auf Rechnung als Neukunde.
- Rechnungsbetrag übersteigt Limit: Überschreitet die Bestellung ein bestimmtes Limit, kann es sein, dass die Zahlung per Rechnung nicht möglich ist. Mit steigender Anzahl an erfolgreich bezahlten Bestellungen erhöhen die Anbieter dieses Limit für den jeweiligen Kunden Schritt für Schritt.
- Negative Bonitätsprüfung: Um das Zahlungsausfallrisiko für den Anbieter zu minimieren, führen viele Anbieter Bonitätsprüfungen durch. Diese erfolgen online innerhalb weniger Augenblicke. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus, scheidet die Zahlungsmethode „Kauf auf Rechnung“ aus.
- Rechnungsanschrift stimmt nicht mit Lieferanschrift überein: Um Betrug zu vermeiden, verwehrt ein Großteil der Anbieter diese Zahlungsmethode, wenn die Lieferanschrift nicht mit der Rechnungsanschrift identisch ist.
- Kundenkonto im Minus: Hat man vorherige Bestellungen (noch) nicht bezahlt ist das Kundenkonto nicht ausgeglichen – Grund genug für viele Shops, die Zahlungsmethode bei nicht anzubieten.
Was passiert, wenn man den Kauf auf Rechnung nicht bezahlt?
Mit Bestellung der Möbel (oder sonstigen Gütern) ist man einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen und hat sich dazu verpflicht, den Rechnungsbetrag zur vereinbarten Fälligkeit zu bezahlen. Versäumt man dies, gerät man in Verzug. Der Anbieter wird meist mit einer freundlichen Zahlungserinnerung auf diesen Misstand hinweisen und um schnellstmögliche Bezahlung bitten. Reagiert man auf diese und weitere Mahnungen nicht, wird es ernster – es entstehen zusätzliche Kosten (vor allem Mahnkosten). Irgendwann wird es dem Anbieter dann zu bunt und er gibt den Vorgang an einen Inkassobüro ab. Neben weiteren Kosten folgen nun auch unschöne Dialoge mit den Inkassomitarbeitern. Ignoriert man auch dies, wird der Erlass eines Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheids der letzte Schritt sein – auch eine Klage kann die Folge sein. Das Nichtzahlen kann außerdem dazu führen, dass man einen negativen Eintrag in einem der bekannten Bonitätsauskünfte erhält (z. B. Schufa). Je weiter man diesen Vorgang treibt, desto schwieriger wird es, später jemals wieder Möbel auf Rechnung kaufen zu können (s. auch „Warum ist kein Kauf auf Rechnung möglich“).
Wir empfehlen daher eindringlich, vor dem Kauf auf Rechnung zu prüfen, ob man über die nötigen Geldmittel verfügt. Dies ist nicht nur fair, sondern vermeidet auch unnötigen Ärger und ernsthafte Konsequenzen.
Alternativen zum Kauf auf Rechnung
Entscheidet man sich gegen einen Kauf auf Rechnung oder wird dieser Zahlungsmethode durch den Anbieter nicht angeboten, stehen verschiedene alternative Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Eine sinnvolle Alternative kann die Variante Nachnahme sein. Wem es um die spätere Bezahlung geht, kann für den Kauf auch einen Möbelkredit in Anspruch nehmen und kann in diesem Fall seine Neuanschaffung in bequemen Raten abzahlen.